Echte deutsche Nahrungsergänzungsmittel erkennen: Verpackung, PZN und Online-Händler prüfen
Das Wichtigste in Kürze
- Am zuverlässigsten erkennst du deutsche Nahrungsergänzungsmittel an den deutschen Pflichtangaben auf der Verpackung: der Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“, der empfohlenen täglichen Verzehrsmenge, den Pflichthinweisen sowie Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmens.
- Die PZN ist eine Artikelnummer für den Apothekenvertrieb, kein Qualitätssiegel: Eine PZN garantiert keine Qualität, und ein Produkt ohne PZN ist nicht automatisch gefälscht.
- Verpackungen deutscher Arzneimittel tragen eine Zulassungs- oder Registrierungsnummer (Zul.-Nr. bzw. Reg.-Nr.), die Chargenbezeichnung (Ch.-B.) und das Verfallsdatum (verwendbar bis).
- Wer in Deutschland Arzneimittel online verkauft, muss im Versandhandelsregister des BfArM eingetragen sein und das EU-Sicherheitslogo zeigen – ein Klick auf das Logo führt zur Überprüfung.
- Warnzeichen sind ein Preis deutlich unter dem deutschen Ladenpreis, umgefüllte Ware, fehlende Charge oder fehlendes Haltbarkeitsdatum und unklare Angaben zur Herkunft.
Warum lohnt es sich, auf die Herkunft zu achten?
Meist sind nicht die Produkte im Regal deutscher Apotheken oder Drogeriemärkte das Problem, sondern Ware unklarer Herkunft: weiterverkaufte, umgefüllte oder über unseriöse Online-Händler angebotene Produkte. Die taiwanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (TFDA) warnt, dass sich viele Websites als legale Apotheke oder Arzneimittelhändler ausgeben, tatsächlich aber Produkte unbekannter Herkunft aus dem Ausland verschicken. Außerdem rät sie davon ab, Lebensmittel ohne klare Herkunft und Kennzeichnung zu kaufen.
Die gute Nachricht: In Deutschland sind die Kennzeichnungsregeln für Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel klar geregelt. Wenn du weißt, wo du hinschauen musst, kannst du einen ersten Check selbst machen.
Schritt 1: Die Pflichtangaben auf deutschen Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen auf Deutsch als „Nahrungsergänzungsmittel“ gekennzeichnet sein und eine Reihe gesetzlicher Angaben tragen. Grundlage sind § 4 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Pflichtangaben müssen grundsätzlich in einer Schrift mit mindestens 1,2 mm x-Höhe gedruckt sein.
| Angabe auf der Packung | Bedeutung | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Nahrungsergänzungsmittel | Gesetzliche Bezeichnung | Muss auf der Packung stehen |
| Zutaten | Zutatenverzeichnis | Vollständige Liste; Allergene sind hervorgehoben, z. B. fett gedruckt |
| Verzehrsempfehlung / empfohlene tägliche Verzehrsmenge | Empfohlene Tagesportion | Wie viele Kapseln oder Tabletten pro Tag – muss angegeben sein |
| pro Tagesdosis / % NRV (% der Referenzmenge) | Nährstoffgehalt der Tagesportion und Anteil am Referenzwert | Bei Vitaminen und Mineralstoffen Pflicht; Prozentangabe, wo ein Referenzwert existiert |
| Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. | Warnhinweis zur Tagesmenge | Pflichthinweis (auch sinngleich formuliert möglich) |
| kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung | Hinweis zur Ernährung | Pflichthinweis |
| außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern | Hinweis zur Aufbewahrung | Pflichthinweis |
| mindestens haltbar bis (MHD) | Mindesthaltbarkeitsdatum | Gut lesbar, nicht überklebt oder verändert |
| L… / Los / Ch.-B. | Los- bzw. Chargennummer | Dient der Rückverfolgung; kann entfallen, wenn das MHD mindestens Tag und Monat nennt |
| Name und Anschrift | Verantwortliches Unternehmen | Hersteller, Verpacker oder in der EU niedergelassener Verkäufer |
Fehlen auf einem als „deutsche Version“ angebotenen Nahrungsergänzungsmittel diese deutschen Angaben, ist es nicht nach den deutschen Vorschriften gekennzeichnet. Das heißt nicht automatisch, dass es gefälscht ist – es kann auch eine Version für ein anderes Land sein. Mit einem in Deutschland gekauften Produkt ist es aber nicht identisch, und du solltest nachfragen.
Was ist die PZN – und ist ein Produkt mit PZN automatisch echt?
Die PZN (Pharmazentralnummer) ist eine achtstellige Artikelnummer für den Apothekenvertrieb in Deutschland. Hersteller beantragen sie bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA); sie ist kein Qualitäts- oder Sicherheitssiegel. Die PZN hilft Apotheken, Großhändlern und Abrechnungssystemen, ein Produkt eindeutig zu identifizieren. Neben Arzneimitteln können auch Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik und andere apothekenübliche Produkte eine PZN erhalten.
- PZN ≠ Qualitätsgarantie: Sie ist eine Logistik- und Artikelnummer, keine zusätzliche Qualitätsprüfung.
- Keine PZN ≠ Fälschung: Produkte, die nur im Supermarkt oder in der Drogerie verkauft werden, haben nicht unbedingt eine PZN.
- So nutzt du sie: Eine PZN gehört zu genau einem Produktnamen, einer Packungsgröße und einer Darreichungsform. Suchst du die PZN bei einer deutschen Online-Apotheke, kannst du Aussehen, Stückzahl und Packungsgröße vergleichen.
Wie lese ich die Verpackung deutscher Arzneimittel?
Nach § 10 Arzneimittelgesetz (AMG) müssen deutsche Arzneimittel auf Deutsch die Zulassungsnummer „Zul.-Nr.“ tragen (traditionelle pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel ggf. die Registrierungsnummer „Reg.-Nr.“), außerdem die Chargenbezeichnung „Ch.-B.“ und das Verfallsdatum „verwendbar bis“ bzw. „verw. bis“.
Ein häufiges Missverständnis: Seit dem 9. Februar 2019 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel einen fälschungssicheren 2D-Code und einen Erstöffnungsschutz (Siegel, Klebelasche oder Perforation) haben. Die allermeisten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel fallen nicht unter diese Pflicht. Eine rezeptfreie Packung ohne Siegel ist also für sich genommen kein Zeichen dafür, dass sie geöffnet oder gefälscht wurde. Entscheidend ist, ob Faltschachtel und Innenverpackung unversehrt sind und keine Spuren von erneutem Verkleben zeigen.
Ist der Online-Händler seriös? Drei Prüfschritte
1. Firmenname, Anschrift und Kontakt sind sichtbar
Deutsche Geschäftswebsites haben in der Regel ein Impressum mit Firmenname, Anschrift und Vertretungsberechtigten. Manche Websites bleiben aber online, obwohl das Unternehmen den Betrieb längst eingestellt hat, und betrügerische Shops kopieren mitunter das Impressum echter Firmen. Mit diesen kostenlosen Angeboten kannst du die Angaben gegenprüfen:
- Handelsregister: Eingetragene Unternehmen wie GmbH oder OHG lassen sich kostenlos suchen – mit eingetragener Anschrift und dem Hinweis, ob die Firma gelöscht wurde.
- VIES (EU-Umsatzsteuer-ID prüfen): Im Impressum steht meist eine USt-IdNr., die mit DE beginnt. VIES zeigt, ob diese Nummer aktuell gültig ist.
- Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen: Nach Eingabe der Shop-Adresse siehst du, ob die Website bereits als Fakeshop aufgefallen ist.
Kleine Einzelunternehmen sind nicht immer im Handelsregister eingetragen – kein Treffer ist also noch kein Beweis für Betrug. Stimmen die Registerdaten aber mit der Website überein, ist das ein gutes Zeichen. Auch die TFDA rät: Fehlen auf der Website Angaben zum Produkt und zu seiner Herkunft, solltest du lieber nicht kaufen.
2. Bei Arzneimitteln: Das EU-Sicherheitslogo anklicken
Apotheken und Händler, die in Deutschland Arzneimittel online verkaufen, müssen im Versandhandelsregister des BfArM eingetragen sein und auf ihrer Website das einheitliche EU-Sicherheitslogo zeigen. Das BfArM empfiehlt drei Schritte:
- Klicke auf das EU-Sicherheitslogo auf der Website.
- Prüfe, ob die Registerseite, die sich öffnet, wirklich zur offiziellen Website des BfArM gehört.
- Gehe über den Link auf der Registerseite zurück zum Händler und kaufe erst dann.
Das Logo allein reicht nicht, denn unseriöse Anbieter können die Grafik kopieren. Was das Logo bei Germedi bedeutet, erklären wir in EU-Sicherheitslogo und BfArM-Versandhandelsregister.
3. Vorsicht bei übertriebenen Werbeaussagen
Die TFDA weist darauf hin, dass Lebensmittel keine Heilwirkung versprechen dürfen. Wirbt ein Produkt mit „heilt“ oder „beseitigt die Ursache“, ist besondere Vorsicht geboten.
Checkliste nach dem Wareneingang
- Faltschachtel und Innenverpackung sind unversehrt – nicht beschädigt, neu verklebt oder verändert.
- Es gibt eine deutsche Produktbezeichnung (bei Nahrungsergänzungsmitteln „Nahrungsergänzungsmittel“).
- Name und Anschrift des Herstellers oder verantwortlichen Unternehmens sind angegeben.
- Haltbarkeitsdatum und Charge sind gut lesbar und nicht überklebt.
- Stückzahl und Packungsgröße stimmen mit der Produktseite überein.
- Arzneimittel: Zul.-Nr. bzw. Reg.-Nr., Ch.-B. und verwendbar bis sind vorhanden.
- Liegt der Preis deutlich unter dem deutschen Ladenpreis? Dann frag lieber nach der Herkunft.
Die TFDA empfiehlt außerdem, online gekaufte Lebensmittel nach Erhalt auf Kennzeichnung und Zustand der Verpackung zu prüfen. Ist die Verpackung beschädigt oder wurde das Produkt schlecht gelagert, solltest du es nicht verzehren und es nach den Verbraucherschutzregeln zurückgeben.
Wie stellt Germedi die Herkunft sicher?
Wir kaufen alle Produkte in Deutschland ein – direkt beim Hersteller, über den deutschen Fachgroßhandel oder bei deutschen Apotheken und Drogeriemärkten. Die Produkte werden in der Originalverpackung verschickt, ohne Umverpackung und ohne Umfüllen. Du erhältst also genau die deutsche Packung, die auch im Regal in Deutschland steht.
Germedi ist eine Marke der Lancii OHG und seit 2016 in Deutschland tätig. Die Inhaberin hat die Prüfung der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln bestanden, und wir sind im Versandhandelsregister des BfArM eingetragen (wir sind kürzlich umgezogen; die Anschrift im Registereintrag wird gerade aktualisiert).
Häufige Fragen (FAQ)
Deutsche Nahrungsergänzungsmittel ohne chinesische Kennzeichnung – sind sie gefälscht?
Nein. In Deutschland verkaufte Produkte sind vorschriftsgemäß auf Deutsch gekennzeichnet. Wird ein Produkt direkt aus Deutschland an eine Privatperson zum Eigengebrauch geschickt, kommt es in der deutschen Originalverpackung. Eine chinesische Kennzeichnung brauchen importierte verpackte Lebensmittel, die in Taiwan im Laden oder von taiwanischen Onlinehändlern ab Lager verkauft werden.
Garantiert eine PZN die Qualität eines Produkts?
Nein. Die PZN ist eine Artikelnummer für den deutschen Apothekenvertrieb, die der Hersteller beantragt. Sie dient der Identifizierung des Produkts und ist kein Qualitätssiegel. Ein Produkt ohne PZN ist auch nicht automatisch gefälscht.
Meine rezeptfreie Packung hat kein Siegel – wurde sie geöffnet?
Nicht unbedingt. In Deutschland brauchen verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Fälschungsschutz-Code und einen Erstöffnungsschutz, die allermeisten rezeptfreien Arzneimittel aber nicht. Prüfe, ob Faltschachtel und Innenverpackung unversehrt sind und keine Spuren von erneutem Verkleben zeigen.
Wie prüfe ich, ob eine deutsche Online-Apotheke legal ist?
Klicke auf das EU-Sicherheitslogo auf der Website, prüfe, ob sich die offizielle Registerseite des BfArM öffnet, und kehre über den Link auf der Registerseite zum Händler zurück, bevor du kaufst.
Ein Angebot ist viel günstiger als anderswo – worauf sollte ich achten?
Prüfe, ob das Produkt originalverpackt ist, ob Charge und Haltbarkeitsdatum gut lesbar sind und ob der Verkäufer erklären kann, wo er das Produkt einkauft. Liegt der Preis deutlich unter dem deutschen Ladenpreis, solltest du besonders genau nach der Herkunft fragen.
- Bundesamt für Justiz – § 4 NemV – KennzeichnungQuelle für die Pflichtangaben und Pflichthinweise auf Nahrungsergänzungsmitteln.Abgerufen am 3. November 2026
- Verbraucherzentrale – Kennzeichnung von NahrungsergänzungsmittelnQuelle für die Übersicht der Kennzeichnungsregeln nach NemV und LMIV, einschließlich Mindestschriftgröße und Losangabe.Abgerufen am 3. November 2026
- Bundesamt für Justiz – § 10 AMG – KennzeichnungQuelle für Zulassungs- bzw. Registrierungsnummer, Chargenbezeichnung und Verfallsdatum auf Arzneimittelpackungen.Abgerufen am 3. November 2026
- Stiftung Warentest – Neuer Fälschungsschutz auf der Packung (securPharm)Quelle für Fälschungsschutz-Code und Erstöffnungsschutz bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln seit 9. Februar 2019.Abgerufen am 3. November 2026
- Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) – Firmenporträt – Pharmazentralnummer (PZN)Quelle für Vergabe und Zweck der PZN.Abgerufen am 3. November 2026
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – EU Security LogoQuelle für das Versandhandelsregister, das EU-Sicherheitslogo und die drei Prüfschritte.Abgerufen am 3. November 2026
- Taiwanisches Gesundheitsministerium, Food and Drug Administration (TFDA) – Hinweise zum Online-Kauf von Arzneimitteln (chinesisch)Quelle für die Warnung vor Websites, die sich als legale Apotheke ausgeben und Produkte unbekannter Herkunft aus dem Ausland verschicken.Abgerufen am 3. November 2026
- TFDA, Wochenbericht zur Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit Nr. 843 (12.11.2021) – Drei Tipps zum Online-Kauf von Lebensmitteln (Nachdruck bei foodNEXT, chinesisch)Quelle für die Hinweise zu Produktinformationen, Herkunft, Heilversprechen und zur Prüfung nach Erhalt.Abgerufen am 3. November 2026
- Gemeinsames Registerportal der Länder – HandelsregisterKostenlose Suche nach eingetragenen Unternehmen, Anschrift und Löschungsvermerk.Abgerufen am 3. November 2026
- Europäische Kommission – VIES – Überprüfung der USt-IdNr.Prüfung, ob eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aktuell gültig ist.Abgerufen am 3. November 2026
- Verbraucherzentralen – Fakeshop-FinderPrüfung, ob eine Shop-Adresse bereits als Fakeshop aufgefallen ist.Abgerufen am 3. November 2026
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Wir kaufen alle Produkte in Deutschland ein – direkt beim Hersteller, über den deutschen Fachgroßhandel oder bei deutschen Apotheken und Drogeriemärkten – und verschicken sie in der Originalverpackung.
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